Rechtsprechung
BGH, 22.05.1958 - 4 StR 96/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1244 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59 Die für die sachliche Begünstigung erforderliche Absicht muß jedoch darauf gerichtet sein, dem Vortäter die Vorteile gegen ein Entziehen zugunsten des Verletzten zu sichern (BGH 4 StR 96/58 vom 22. Mai 1958 - Leitsatz in MDR 1958, 704).
- BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Transport von Geldern …
§ 257 StGB setzt nicht voraus, daß die Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung (Vorteilssicherung) der Beweggrund des Täters war; es genügt, daß es dem Täter - aus welchem Grunde auch immer - auf diesen Erfolg ankam (BGHSt 4, 107, vgl. auch BGH NJW 1958, 1244 Nr. 15;… Lackner, StGB 15. Aufl. § 257 Anm. 5 a;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 257 Rdn. 9;… Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 18). - OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18 Die Absicht des Begünstigers muss sich darauf beziehen, dem Vortäter die Vorteile der Vortat zu sichern (BGH NJW 1958, 1244).
- OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20 Die Absicht des Begünstigers muss sich darauf beziehen, dem Vortäter die Vorteile der Vortat zu sichern (BGH NJW 1958, 1244).
- OLG Zweibrücken, 29.05.1995 - 1 Ss 285/94 Für diese Absicht reicht es zwar nicht aus, wenn der Wille des Täters allein auf Nutzbarmachung oder Verwertung des vom Vortäter Erlangten gerichtet ist; vielmehr ist erforderlich, daß die von dem anderen erlangten Vorteile gerade gegen ein Entziehen zu Gunsten des Verletzten gesichert werden sollen (BGH NJW 1958, 1244;… LK-Ruß aaO, § 257 Rdn. 12).
- BGH, 26.03.1968 - VI ZR 142/66
Sachliche Begünstigung durch Barabheben der durch die Vortaten erlangten Mittel - …
Ihr kam es nach den Feststellungen darauf an, durch die Barabhebung zu erreichen, daß der Zugriff der berechtigten Klägerin gehindert oder jedenfalls erschwert würde (BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - 4 StR 96/58 = LM § 257 StGB Nr. 14). - BGH, 28.04.1961 - 4 StR 83/61
Höhe der Glaubwürdigkeit von Aussagen vor der Krimanalpolizei als vor dem Gericht …
Die Absicht des Begünstigers muß darauf gerichtet sein, dem Täter die Vorteile gegen ein Entziehen zugunsten des Verletzten zu sichern (BGH NJW 1958, 1244 Nr. 15).